Informationen für Eltern
Steuerbescheinigung Kinderbetreuung
Für die Eltern der Schüler:innen der LENGOsek (Selbstzahlende) stellen wir eine Steuerbescheinigung für die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung aus. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat. Abzüge können für Kinder bis zum vollendeten 14. Altersjahr geltend gemacht werden.
Die Betreuungskosten sind im Schulgeld enthalten. Eltern der Schüler:innen der LENGOplus können keine Abzüge geltend machen, sie bezahlen ausschliesslich die Kosten für das Essen, nicht aber für die Betreuung. Kosten für das Essen können bei den Steuern nicht zum Abzug gebracht werden.
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